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1 Anwendbarkeit dieser Bedingungen
1.1 Diese Bedingungen finden − unter Ausschluss eventueller anderer Bedingungen − auf alle Angebote, Verträge und Lieferungen in Bezug auf von dem Entwerfer erzeugte oder angebotene Produkte Anwendung.
1.2 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffsbestimmungen gehandhabt:
a. Entwerfer: das Entwurfsbüro oder der Entwerfer, das/der diese Produkte verkauft;
b. Verbraucher: ein Verbraucher, der nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt;
c. Verbraucherkauf: der Kauf zwischen Entwerfer und Verbraucher;
d. Fernabsatz: ein Verbraucherkauf, bei dem der Vertrag über Internet, Telefon, Fax oder per Post geschlossen wird.
2 Angebote und Verträge
2.1 Das Angebot oder die Preisangabe ist für den dort genannten Zeitraum oder solange der Vorrat reicht, gültig.
2.2 Verträge zwischen dem Entwerfer und dem Verbraucher werden durch schriftliche Bestätigung von Seiten des Entwerfers, die auch per E-Mail erfolgen kann, geschlossen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, behält sich der Entwerfer das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen oder an die Lieferung bestimmte Bedingungen zu knüpfen.
2.3 Bei einem Fernabsatz werden Verträge zwischen dem Entwerfer und dem Verbraucher mit dem Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch den Verbraucher sowie der Erfüllung der dort aufgestellten Bedingungen geschlossen.
2.4 Der Entwerfer ist befugt, sich bei der Ausführung des Vertrags Dritter zu bedienen. Der Entwerfer ist befugt, sich bei der Ausführung des Vertrags Dritter zu bedienen.
3 Preisänderung
3.1 Steigen nach Zustandekommen des Vertrages die Preise für Rohstoffe, Löhne, Importzölle, Steuern oder andere externe Kosten (z.B. infolge von Wechselkursschwankungen), so hat der Entwerfer das Recht, den Kaufpreis an diese Steigerung anzupassen.
3.2 Der Entwerfer informiert den Verbraucher über einen solchen Umstand so schnell wie möglich, wonach der Verbraucher das Recht hat, den Vertrag aufzulösen, sofern nicht ausbedungen ist, dass die Lieferung später als drei (3) Monate nach dem Kauf erfolgen wird, oder die Erhöhung die Folge einer gesetzlichen Preiserhöhung ist.
4 Lieferung
4.1 Der Entwerfer gibt eine Lieferzeit an; unterlässt er dies, gilt eine Lieferzeit von dreißig (30) Tagen. Genannte (Liefer-)Fristen gelten nicht als Ausschlussfristen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wenn die Lieferfrist nicht eingehalten wird, ist der Verbraucher verpflichtet, eine weitere Möglichkeit zur Lieferung einzuräumen. Wird auch diese nicht eingehalten, kann der Verbraucher den Vertrag auflösen.
4.2 Benötigt der Entwerfer für die Ausführung des Vertrags Angaben des Verbrauchers oder wurde eine (teilweise) Vorauszahlung ausbedungen, so beginnt die Lieferzeit erst nach dem Eingang der korrekten und vollständigen Angaben bzw. der Vorauszahlung. Bei Fernabsatz beginnt die Lieferfrist nach Zustandekommen des Vertrags.
4.3 Die Lieferung an Verbraucher erfolgt auf die durch den Entwerfer im Kaufprozess angegebene Weise und an die durch den Verbraucher während des Vertragsschlusses angegebene Adresse; im Falle der Abwesenheit wird die Lieferung bei der Postfiliale oder bei vom Verbraucher angegebenen Nachbarn/Dritten abgegeben. Die Gefahr an den gelieferten Produkten geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Verbraucher über.
4.4 Verweigert der Verbraucher eine Lieferung, so kann der Entwerfer ihm die sich daraus ergebenden Kosten in Rechnung stellen. Darüber hinaus hat der Entwerfer in diesem Fall das Recht, den Vertrag aufzulösen, unbeschadet seines Rechts, die Vergütung des gesamten Schadens zu fordern.
5 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Produkte bleiben im Eigentum des Entwerfers, bis der Verkäufer all seinen Pflichten kraft Vertrags gegenüber dem Entwerfer genügt hat.
6 Auflösung, Widerruf und Rücksendung
6.1 Nach Bestätigung der Bestellung kann der Verbraucher diese nur mit Zustimmung des Entwerfers ändern oder stornieren. Hat der Entwerfer bereits Ausgaben tätigen müssen oder musste er infolge der Änderung oder Stornierung Ausgaben tätigen, so kann er diese dem Verbraucher in Rechnung stellen.
6.2 Im Falle des Fernabsatzes ist der Verbraucher berechtigt, den Kauf innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Empfang des Produkts ohne Angabe von Gründen schriftlich im Wege einer eindeutigen Erklärung oder über das Muster-Widerrufsformular, das diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen am Ende als Anhang I beigefügt ist, zu widerrufen.
6.3 Die in Absatz 2 erwähnte Bedenkzeit beginnt an dem Tag, nachdem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Frachtführer ist, das Produkt erhalten hat, oder:
a. wenn der Verbraucher in einer Bestellung mehrere Produkte bestellt hat: an dem Tag, an der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter das letzte Produkt erhalten hat;
b. wenn die Lieferung eines Produkts aus mehreren Sendungen oder Teilen besteht: an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter den letzten Teil erhalten hat.
6.4 Das Risiko und die Beweislast für die richtige und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Kunde.
6.5 Wenn Kaufpreis und Versandkosten bereits bezahlt wurden, werden diese so schnell wie möglich, jedenfalls aber innerhalb von vierzehn (14) Tagen, nachdem der Entwerfer Kenntnis von dem Umstand erlangt hat, dass der Verbraucher den Fernabsatz widerrufen möchte, zurückbezahlt, es sei denn, es steht zu vermuten, dass die zurückgesandten Produkte bereits geöffnet wurden, obwohl dies nicht zur Beurteilung des Produkts erforderlich war, bereits verwendet oder durch die Schuld des Verbrauchers beschädigt wurden. Die Rückzahlung erfolgt auf die gleiche Weise wie die ursprüngliche Transaktion des Verbrauchers, es sei denn, der Verbraucher hat ausdrücklich einer anderen Regelung zugestimmt.
6.6 Der Verbraucher muss das Produkt unverzüglich, in jedem Fall aber vor Ablauf von vierzehn (14) Tagen nach dem Tag, an dem der Verbraucher dem Entwerfer seine Entscheidung, den Vertrag zu widerrufen, mitgeteilt hat, zurückschicken. Das Produkt muss dem Entwerfer unbeschädigt und mitsamt allen gelieferten Zubehörteilen sowie im Originalzustand zurückgesandt werden.
6.7 Der Entwerfer darf die Rückzahlung hinauszögern, bis der Entwerfer das Produkt empfangen oder der Verbraucher nachgewiesen hat, dass das Produkt zurückgeschickt wurde, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher gelegen ist.
6.8 Art 6.2 gilt nicht für den Fernabsatz von:
a. Produkten, deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, worauf der Entwerfer keinen Einfluss hat;
b. Produkte, die:
1) gemäß Spezifikationen des Verbrauchers erzeugt wurden;
2) deutlich persönlicher Art sind;
3) aufgrund ihrer Art nicht zurückgesandt werden können;
4) schnell verderben oder veralten können;
c. Audio- und Video-Aufnahmen und Software, deren Siegel der Verbraucher aufgebrochen hat;
d. Zeitungen oder Zeitschriften; oder
e. Diensten, die mit Billigung des Verbrauchers vor Ablauf der Frist von sieben (7) Werktagen ausgeführt wurden.
6.9 Außer wenn Fernabsatz vorliegt und der Verbraucher Artikel 6 Absatz 6 erfüllt hat, dürfen gelieferte Produkte erst nach schriftlicher Zustimmung des Entwerfers und nur auf die vom Entwerfer während des Kaufprozesses angegebene Weise zurückgeschickt werden.
6.10 Die direkten Kosten für Rücksendungen der Produkte im Rahmen dieses Artikels gehen auf Rechnung des Verbrauchers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7 Bezahlung
7.1 Der Entwerfer hat das Recht, eine (teilweise) Vorauszahlung zu verlangen oder per Nachnahme zu verschicken. Beim Fernabsatz hat der Entwerfer das Recht, eine Vorauszahlung von bis zu 50 % des Kaufpreises zu verlangen.
7.2 Wird auf Rechnung geliefert, so hat die Bezahlung des Rechnungsbetrags binnen vierzehn (14) Tagen, ohne ein Recht des Verbrauchers auf Ermäßigung oder Verrechnung, zu erfolgen.
7.3 Hat der Entwerfer nach Ablauf der Zahlungsfrist noch keine (vollständige) Bezahlung empfangen, so befindet sich der Verbraucher im Verzug und schuldet Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes für Verbrauchertransaktionen. Alle vom Entwerfer im Zusammenhang mit zu späten Bezahlungen gemachten Kosten wie Prozesskosten, außergerichtliche und gerichtliche Kosten, einschließlich Kosten für Rechtsbeistand, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros, gehen zulasten des Verbrauchers. Die außergerichtlichen Kosten werden gemäß dem „Besluit Vergoeding voor Buitengerechtelijke Incassokosten“ in Rechnung gestellt. Die Tarife betragen gemäß dem oben genannten Beschluss:
- Mindesttarif € 40,00
- 15 % auf die ersten € 2.500,00
- 10%ab€2.500,00
- 5%ab€5.000,00
- 1 % ab € 190.000,00
- 0,5 % ab dem letztgenannten Betrag der Hauptsumme, maximal jedoch € 6.775
7.4 Bevor Inkassokosten in Rechnung gestellt werden, schickt der Entwerfer dem Verbraucher eine Mahnung, in der der Entwerfer für die Begleichung der Forderung eine Nachfrist von vierzehn (14) Tagen nach dem Tag der Mahnung setzt.
8 Aussetzungs- und Auflösungsbefugnis
8.1 Neben den Bestimmungen für den Fall höherer Gewalt und in Artikel 12 ist der Entwerfer befugt, die Ausführung seiner Pflichten gemäß allen zwischen den Parteien bestehenden Verträgen (teilweise) auszusetzen oder diese Verträge ohne Inverzugsetzung und außergerichtlich vollständig oder teilweise aufzulösen:
a. wenn sich der Verbraucher im Verzug befindet oder wenn der Entwerfer berechtigten Grund zu der Befürchtung hat, dass der Verbraucher seinen Pflichten nicht oder unvollständig oder nicht fristgemäß genügen wird;
b. im Fall von Liquidation, (Beantragung von) gesetzlichem Zahlungsaufschub, Konkurs oder Schuldensanierung oder eines anderen Umstandes, aufgrund dessen der Verbraucher nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann; oder
c. wenn sich Umstände ergeben, wodurch die Erfüllung des Vertrags unmöglich ist oder die ungeänderte Aufrechterhaltung des Vertrags angemessenerweise nicht vom Entwerfer verlangt werden kann.
8.2 In den unter 8.1 genannten Fällen werden überdies alle eventuellen Pflichten des Verbrauchers unverzüglich fällig und ist der Entwerfer zu keinerlei Schadensersatz verpflichtet. Letzteres gilt nicht, wenn es sich um eine Auflösung aufgrund von dem Verbraucher nicht zurechenbaren Umständen handelt.
9 Gewährleistungen und Reklamationen
9.1 Die vom Entwerfer zu liefernden Produkte genügen den üblichen Anforderungen und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung angemessenerweise an sie gestellt werden können und für die sie bei normaler Verwendung bestimmt sind. Sofern zutreffend, gelten für die vom Entwerfer gelieferten Produkte Garantiebestimmungen von Zulieferern und Dritten wie Herstellern und Importeuren, es sei denn, zwingendes Recht steht dem entgegen.
9.2 Bei Verwendung des Produkts außerhalb der Niederlande muss der Verbraucher selbst verifizieren, ob die Produkte für die dortige Verwendung geeignet sind und/oder ob diese die dort geltenden Bedingungen und (gesetzlichen) Anforderungen erfüllen.
9.3 Der Verbraucher ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach dem Empfang zu kontrollieren. Etwaige in Erscheinung getretene Mängel sind innerhalb von zwei (2) Monaten - und äußerliche Mängel unverzüglich - schriftlich unter Angabe von Gründen gegenüber dem Entwerfer zu rügen.
9.4 Wurde nachgewiesen, dass ein Produkt dem Vertrag nicht genügt, und wurde rechtzeitig reklamiert, so hat der Entwerfer die Wahl, entweder das betreffende Produkt zu ersetzen, für eine Instandsetzung zu sorgen oder den Rechnungspreis zuzüglich bezahlter Versandkosten dafür zu erstatten.
9.5 Alle Angaben, Modelle und Abbildungen hinsichtlich Farben, Materialien, Abmessungen und Verarbeitung gelten als Richtwerte. Abweichungen hiervon stellen keinen Anlass für Beanstandung, Nachlass, Auflösung des Vertrags oder Schadensersatz dar, sofern diese Abweichungen geringfügiger Art sind.
10 Rechte an geistigem Eigentum
10.1 Der Verbraucher erkennt ausdrücklich an, dass alle Rechte an geistigem und/oder industriellem Eigentum in Bezug auf die Produkte und die vom Entwerfer dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Produkte, Materialien und Informationen, wozu (das Äußere von) Muster(n), Verpackungen, Etiketten, Labels, die Gestaltung, Zusammenstellung und/oder Spezifikationen von Mustern, Produkten und Halbfabrikaten sowie technisches und geschäftliches Know-how, Modelle, Schablonen, Zeichnungen, Entwürfe und Muster gehören, beim Entwerfer, seinen Zulieferern oder anderen Anspruchsberechtigten beruhen.
10.2 Wenn der Entwerfer Produkte oder Verpackungen auf der Grundlage ausdrücklicher Anweisungen des Verbrauchers anfertigt, wie vom Verbraucher angelieferte Spezifikationen, Entwürfe, Skizzen, Modelle oder Muster, so garantiert der Verbraucher, dass damit keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Verbraucher schützt den Entwerfer vor diesbezüglichen Ansprüchen Dritter und vergütet alle vom Entwerfer im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen gemachten Kosten.
11 Haftung für Schäden
11.1 Der Entwerfer haftet nicht für Schäden:
a. infolge unfachmännischer Nutzung des Gelieferten oder durch die Nutzung davon für einen anderen als den Zweck, für den es nach objektiven Maßstäben geeignet ist;
b. die entstanden sind, weil der Entwerfer von ungenauen oder unvollständigen Angaben ausging, die ihm vom oder im Namen des Verbrauchers zur Verfügung gestellt wurden;
c. durch Dritte, die auf Ersuchen oder mit Einwilligung des Verbrauchers zu der Ausführung des Vertrages herangezogen worden sind;
d. durch Materialien oder Dienste, die auf Ersuchen oder mit Einwilligung des Verbrauchers von Dritten geliefert worden sind; oder
e. durch Missverständnisse, Entstellungen, Verzögerungen oder unbrauchbare Übermittlung von Bestellungen und Mitteilungen infolge der Nutzung des Internets oder eines anderen (elektronischen) Kommunikationsmittels.
11.2 Nur unmittelbare und dem Entwerfer zurechenbare Schäden kommen für eine Vergütung in Betracht. Jegliche Haftung für mittelbare Schäden wie Folgeschäden, Gewinnausfall, entstellte oder verschwundene Angaben oder Materialien oder Umsatzeinbußen ist ausgeschlossen. Im Falle eines Verbraucherkaufs erstreckt sich diese Beschränkung nicht weiter, als gemäß Artikel 7:24 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande (BW) gestattet ist.
11.3 Insofern der Entwerfer für die Vergütung eines Schadens haftbar ist, beschränkt sich diese auf höchstens den Rechnungsbetrag der (Teil-)Lieferung, mit der Maßgabe, dass dieser Betrag die Versicherungssumme des Entwerfers nicht überschreiten darf und in jedem Fall stets auf den Höchstbetrag beschränkt ist, den die Versicherung dem Entwerfer im gegebenen Fall auszahlt.
11.4 Der Verbraucher schützt den Entwerfer vor Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages Schäden erleiden und deren Ursache dem Verbraucher anrechenbar ist.
11.5 In den Artikeln 11.1 bis 11.4 genannte Beschränkungen gelten nicht, wenn:
a. der Schaden Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Entwerfers oder seiner (leitenden) Angestellten zuzuschreiben ist;
b. es sich um eine Produkthaftung gegenüber dem Verbraucher im Sinne von Buch 6 Titel 3 Abschnitt 3 BW handelt.
12 Höhere Gewalt
12.1 Ist der Entwerfer infolge höherer Gewalt nicht in der Lage, den Vertrag zu erfüllen, so hat er das Recht, seine Pflichten auszusetzen, bis der Zustand höherer Gewalt vorüber ist. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei (2) Monate an, so haben beide Parteien das Recht, den Vertrag in Bezug auf jene Produkte, die von dem Zustand höherer Gewalt betroffen sind, aufzulösen, ohne der anderen Partei gegenüber schadensersatzpflichtig zu sein. Der Verbraucher ist sodann verpflichtet, das bereits Gelieferte zu bezahlen.
12.2 Höhere Gewalt sind im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben den diesbezüglichen Bestimmungen gemäß Gesetz und Rechtsprechung alle äußeren, erwarteten oder unerwarteten, nicht in der Kontrolle des Entwerfers liegenden Ursachen, durch welche der Entwerfer an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert wird.
13 Beschwerderegelung bei Fernabsatz
13.1 Der Verbraucher hat Beschwerden über die Umsetzung des Vertrags innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Verbraucher die Mängel festgestellt hat, beim Entwerfer einzureichen. In der Beschwerde sind die festgestellten Mängel vollständig aufzuführen und deutlich zu beschreiben.
13.2 Wenn der Verbraucher mit der Art und Weise, in der der Entwerfer die Beschwerde bearbeitet hat, nicht zufrieden ist, kann der Verbraucher die Beschwerde über die europäische Plattform für Online-Streitbeilegung http://www.ec.europa.eu/consumers/odr der Streitbeilegungsstelle vorlegen.
14 Niederländisches Recht und zuständiges Gericht
14.1 Auf diesen Vertrag findet das niederländische Recht Anwendung; dies gilt auch dann, wenn eine Verpflichtung vollständig oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder der Verbraucher dort seinen Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
14.2 Streitigkeiten sind beim zuständigen Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers anhängig zu machen.
14.3 Parteien legen ihre Streitigkeiten erst dann einem Gericht vor, nachdem sie alles in ihren Kräften Stehende unternommen haben, um den Streit einvernehmlich zu schlichten.
15 Sonstige Bestimmungen
15.1 Die niederländische Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für deren Auslegung stets bestimmend.
15.2 Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen für ihre Gültigkeit und Anwendbarkeit der Schriftform. Verwendet der Entwerfer ergänzende Bedingungen oder mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Konflikt stehende Bestimmungen, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
15.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind eine Übersetzung der „Verkoop- Leveringsvoorwaarden Producten (t.b.v. consumenten, incl. koop op afstand”. Bei möglichen Unterschieden in den Texten dieser beiden Allgemeinen Geschäftsbedingungen prävaliert der niederländische Text.